Kürzen der Finger- und Fußnägel, stutzen des Oberlippenbarts, Entfernen der Achselhaare und Rasieren der Schambehaarung vor Eintritt in den Ihram-Zustand, wenn zu erwarten ist, dass diese Dinge notwendig werden, während man sich im Ihram-Zustand befindet. Wenn dies nicht zu erwarten ist, gilt das genannte nicht als Sunna-Tat.
Ganzkörperwaschung vor Eintritt in den Ihram-Zustand (gilt auch für Frauen, die ihre Regelblutung oder Nachgeburtsblutung haben, da es sich vorwiegend um die Reinigung des Körpers und nicht um eine rituelle Reinigung handelt).
Aufbringen von Parfum o.ä. auf den Körper vor Eintritt in den Ihram-Zustand (nicht auf die Ihram-Kleidung! Sollte der Geruch/ das Parfum vom Körper auf die Kleidung übergehen, so stellt dies kein Problem dar.)
Hinweis: Frauen müssen nach islamischer Regelung allgemein darauf achten, dass der Geruch von Duftstoffen nicht für fremde Männer wahrnehmbar ist.
Für Männer: Anlegen zweier weißer, sauberer Tücher.
Das Fassen der Absicht (Niyya) und somit der Eintritt in den Ihram-Zustand nach einem Pflicht- oder Naafilagebet.
Wiederholen und vermehrtes Sprechen der Talbiyah. Die Talbiyah muss an der Grenze (Al-Miiqaat) bevor man sie überschreitet mindestens einmal ausgesprochen werden, wenn man die entsprechende Absicht des Hadsch oder der 'Umra gefasst hat, und sich somit in den Ihram Zustand begibt.
Hinweis: Während der 'Umra wird die Talbiyah bis zum Beginn des Tawafs gesprochen. Während dem Hadsch wird die Talbiyah bis zum Beginn des Werfens der Steinchen (Jamratu-l 'Aqabah) am Morgen des 10. Tages des Monats Dhu l-Hiddscha gesprochen.
Für Männer gilt: Die Talbiyah wird der Sunna entsprechend laut und vernehmbar gesprochen. Für Frauen gilt: Die Talbiyah wird für andere nicht vernehmbar gesprochen. Die Talbiyah ist das Aussprechen der Worte:
Talbiyah
❃ لَبَّيْكَ اللَّهُمَّ لَبَّيْكَ، لَبَّيْكَ لاَ شَرِيكَ لَكَ لَبَّيْكَ، إِنَّ الْحَمْدَ، وَالنِّعْمَةَ، لَكَ وَالْمُلْكَ، لاَ شَرِيكَ لَكَ ❃
❃ Labaik Allahumma labaik, labaika laa shariika laka labaik, inna-l hamda wa-ni'mata laka wa-l mulk, laa shariika lak ❃
❃ Hier bin ich O Allah, Dir zu dienen; hier bin ich, Dir zu dienen. Hier bin ich, Dir zu dienen; Du hast keinerlei Teilhaber, hier bin ich, Dir zu dienen. Wahrlich, aller Lob und jede Wohltat sind Dein und die Herrschaft. Du hast keinerlei Teilhaber. ❃
Sprechen von Bittgebeten (Du'aa) sowie das Bitten Allahs um Ehre und Heil für den Propheten Muhammad ﷺ am Ende des Sprechens der Talbiyah bei derer zeitweisen Unterbrechung.
Sprechen der Worte:
❃ إنّ مَحَلِّي حيثُ تحبَسْتَني ❃
❃ Inna mahillii haithu tahbisunii ❃
❃ Mein Austritt aus dem Ihram-Zustand soll an dem Ort geschehen, wo Du mich aufhältst. ❃
Diese Worte sollten lediglich von demjenigen beim Eintritt in den Ihram-Zustand gesprochen werden, der aufgrund einer Krankheit o.ä. fürchten muss, seine Pilgerfahrt nicht vervollständigen zu können. Dies gilt insbesondere auch für Frauen, die mit dem Eintritt ihrer Regelblutung rechnen müssen. Im Fall einer Verhinderung der Ausführung des Hadsch oder der 'Umra z.B. durch Krankheit o.ä. ist dann kein Schlachtopfer notwendig, um den Ihram-Zustand zu verlassen.